Unzureichende Förderung beim Ausbau der Ganztagsbetreuung in der OGS
„Die Finanzierung der personellen Ressourcen für die OGS wie die Kosten für Ausbau und Ausstattung werden weitgehend an der Stadt Erftstadt hängen bleiben“, sagt Franz Holtz der Fraktionsvorsitzende der FDP.
Es mag zuerst einmal erfreulich sein, dass die Stadt Erftstadt aus der Förderrichtlinie Ganztagsausbau für die Jahre 2024 – 2027 insgesamt 1.782.986,36 € erhalten soll. Aber reicht das aus, wenn allein die Mittel für die Baukosten zur Errichtung der Mensa an der Donatusschule auf ca. 4 Millionen Euro veranschlagt wurden?
Die Landesregierung in NRW hat im Gegensatz zu ihren bisherigen Ankündigungen kein Ausführungsgesetz für den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter (OGS-Anspruch) erlassen. Da keine klaren Regelungen und Vorgaben an die Vorhaltung der OGS-Plätze existieren, kann dies dazu führen, dass die Qualität und Verfügbarkeit von OGS-Plätzen von Kommune zu Kommune weiterhin variiert. Außerdem hat die Landesregierung in einer Pressemitteilung vom 02.07.2024 mitgeteilt, dass mehr Mittel für mehr Plätze zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel pro Betreuungsplatz wurden aber bisher nicht angepasst.
Gemäß Erlass sind die erforderliche Infrastruktur sowie die Räume/Flächen vom Schulträger bereitzustellen obwohl vom Land NRW keine verbindlichen baulichen oder räumlichen Standards festgelegt wurden. Damit fehlt ein verbindlicher Maßstab für die Vorhaltung von Ganztagsflächen in NRW. Ein entsprechendes Raumprogramm ist Ende 2011 ausgelaufen.
Bereits jetzt ist absehbar, dass die seitens der Landesregierung gewährten Fördermittel die Kosten für den notwendigen Ausbau sowie die erforderliche Ausstattung an unseren Grundschulen nicht annährend abdecken werden.
Was dies für Erftstadt bedeutet, das sich im Augenblick in einer äußerst schwierigen Haushaltslage befindet, lässt sich an den folgen Zahlen darstellen:
Von den insgesamt ca. 1,7 Mio. € Fördermitteln würden alleine 340.000 € für die Ausstattung genutzt. Der verbleibende Betrag in Höhe von 1.442.986,36 € würde seitens des Eigenbetriebs Immobilien für Investitionen in Neubau, Umbau und Erweiterung der OGS-/Schul- Gebäude weitergeleitet. Die Kosten für die nötigen Erweiterungen bzw. Umbauten an der Südschule, Grundschule in Gymnich und den Anbau an der Nordschule wurden noch bisher noch nicht beziffert, wobei alleine der Ausbau der Nordschule mit 2,6 Mio. € veranschlagt wurde. Für die Ausstattung der Grundschulen müssen außerdem 60.000€ von insgesamt 400.000€ von 2024 bis 2027 von der Stadt Erftstadt getragen werden.
Der Umfang der bisher veranlassten Maßnahmen zur Einrichtung von 2 multifunk-tionalen Klassenräumen und der Umbau der Mensaküche der Nordschule sowie der Erneuerung von z. T. 20 Jahre altem Mobiliar verschlingen alleine 96.377,76 € .
Das Land NRW erfüllt eindeutig nicht seine Verpflichtungen, nach denen es des Konnexitätsprinzips gemäß „den Kommunen die Kosten erstatten muss, die ihnen vom Land durch Gesetz oder Verordnung aufgebürdet werden“, so der Städte- und Gemeindebund. Das Land hat statt eines entsprechenden Gesetzes nur einen Erlass verfügt und sich so seiner oben beschriebenen Verpflichtungen entzogen.
„So werden wir uns in Erftstadt überlegen müssen, was wir in Anbetracht unserer miserablen Haushaltslage umsetzen können, was dann zu Lasten der Qualität in der Ganztagsbetreuung der Grundschulen gehen wird“, sagt Franz Holtz schulpolitischer Sprecher der FDP Erftstadt.
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