Murks der Landesregierung bei der Grundsteuerreform geht zu Lasten der Kommunen
Am 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft und die Stadt Erftstadt muss dazu die Hebesätze nun neu berechnen.
In der Ratssitzung am 10. September stimmte die FDP-Fraktion der Verwaltungsvorlage zu, einen einheitlichen Hebesatz für Wohn- und Gewerbeimmobilien zu berechnen. „Der FDP ist es wichtig, dass die Berechnung für 2025 aufkommensneutral erfolgt und es nicht zu einer Einnahmesteigerung kommt. Das wurde den Bürgern von allen Seiten so versprochen“, so der Fraktionsvorsitzende Franz Holtz.
Obwohl schon lange feststeht, dass das von der Landesregierung präferierte „Olaf-Scholz-Model“ zur stärkeren Belastung von Wohngrundstücken führen würde, hat die Landesregierung nicht entsprechend gegengesteuert und die Grundsteuermesszahlen je nach Nutzungsart landesweit und verlässlich geregelt. Besser wäre noch gewesen, beizeiten das Flächenmodel einzuführen, wie es in anderen Bundesländern gemacht haben.
Durch ein neues Landesgesetz wird den Kommunen zwar die Möglichkeit eingeräumt, für Wohn- und Gewerbegrundstücke differenzierte Hebesätze anzuwenden, was aber nicht rechtsicher umgesetzt werden kann und erhebliche Rechts- und Prozessrisiken birgt. Es ist ein Gesetz, gegen den Willen der Städte und Gemeinden. Die Schwarz-Grüne Landesregierung wälzt mit diesem Gesetz die Verantwortung auf die Kommunen ab!
Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Christof Sommer, hat bereits im Juli dieses Jahres prognostizierte, dass das Land den Kommunen jetzt ein Problem vor die Füße kippt, das es längst hätte regeln können. „Wir werden in jeder Kommune jedes Jahr aufs Neue schwierige Diskussionen bekommen. Im Gesetzentwurf steht sogar ausdrücklich, dass man dann ja vor Ort entscheiden könnte, ob man das Wohnen entlastet oder die Unternehmen fördern will. Die eigene Untätigkeit und den programmierten Streit jetzt als Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung zu verkaufen, ist schon frech“, so Sommer.
Viel Zeit bleibt der Kämmerei nun nicht mehr, die personalintensive Berechnung für die neue Regelung vorzunehmen und den neuen Hebesatz für Erftstadt zu berechnen.
„Dies wird aber sicherlich nicht das Ende bei der Frage um die Anpassung der Grundsteuer sein. Spätestens mit der Aufstellung des Haushalts 2026 wird die Debatte dann erst richtig losgehen“, ist sich Franz Holtz sicher.